Die Reise- und Kontaktbeschränkungen, die derzeit zur Eindämmung des Corona-Virus bestehen, stellen die Arbeitswelt vor neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Kommunikations-, Vernetzungs- und Wissensvermittlungsmöglichkeiten. Unter anderem besteht in Zeiten von Corona ein erhöhter Bedarf am Einsatz von webbasierten Kommunikationsdiensten wie z. B. Online-Seminar-, Videokonferenz- und Matchmaking-Diensten. Diese werden cloudbasiert als sogenannte Software-as-a-Service-Lösung angeboten und stellen Kommunikationsmittel für Online-Treffen bereit, um die derzeit geltenden Reise- und Kontaktbeschränkungen auszugleichen.
Bei der Auswahl und Nutzung solcher Dienste ist geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Datenschutzrechtliche Vorschriften beziehen sich immer auf personenbezogene Daten, also Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. Namen und Telefonnummern. In der Arbeitswelt beziehen sich personenbezogene Daten in der Regel auf persönliche Angaben der eigenen Mitarbeitenden sowie der Kunden und sonstiger natürlicher Personen.
Ziel des Datenschutzrechts ist es, die von einer Datenverarbeitung betroffenen Personen vor unbefugten und zu umfangreichen Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten und damit möglicherweise einhergehenden Benachteiligungen zu schützen. Daher muss auch bei jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten in der Arbeitswelt geltendes Datenschutzrecht beachtet werden.
Möchte ein Unternehmen also einen webbasierten Dienst einsetzen, etwa, um in Zeiten von Corona die Kommunikationsmöglichkeiten der Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten, so muss sichergestellt werden, dass der Dienst datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Der Vortrag beschreibt ausgewählte Anforderungen des Datenschutzes, um Unternehmen Handlungsfelder aufzuzeigen, die es bei der Auswahl webbasierter Dienste zu berücksichtigen gilt.