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Dienstleistung

Halle 9 / Standnummer 9-245

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) - Erfolgreicher Nachweis über IT-Sicherheit nach §8a BSIG

Produktbeschreibung

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Kategorien

ISMS BSI-Grundschutz ISMS (ISO-IEC 2700x / BS 7799) Sicherheitsmanagement

Key Facts

  • BSI-konformer Nachweis über IT-Sicherheit
  • Verbesserte IT-Sicherheit nach Stand der Technik
  • Rechtssicherheit durch Erfüllung gesetzlicher Auflagen

Produktbeschreibung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen gemäß §8a BSIG mindestens alle zwei Jahre belegen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist. Grundlage dieses Nachweises sind entsprechende Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen. Durch diese wird KRITIS-Betreibern objektiv bestätigt, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik getroffen haben und die Anforderungen des BSI über ein Mindestmaß an IT-Sicherheit erfüllen.

TÜVIT bietet Unternehmen unterschiedliche Leistungen zur Nachweiserbringung. Unsere Expert:innen verfügen über die entsprechende Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG und sind auf der offiziellen BSI-Übersicht als Prüfer von Kritischen Infrastrukturen gelistet.

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