Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch die NürnbergMesse unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf Fachmessen akkreditiert werden:
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist fachlich auf die Messe oder die Zielgruppe der Messe ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Messe.
- Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
- In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
- Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
- Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
- Das Blogger-Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
- Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis.
Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:
- Produkttester
- gewerbliche Blogs
- PR-Blogs
- Corporate Blogs
- (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
- Blogs mit Verkaufskanal / Shop
Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.
09. Februar 2018
Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTouber, Instagrammer als PDF downloaden.
Laden Sie das beschreibbare Formular "Blogger-Akkreditierungsanfrage zur Fachmesse" hier herunter.