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it-sa 365 Key Visual
Foren it-sa Expo Knowledge Forum B

NIS 2.0 - 5 Tage nach dem Inkrafttreten - Realität oder der Blick in die Zukunft

Live-Talk mit Ralf Lembke (Versatus® GmbH) und Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker (CII) zur NIS 2 - Gesetzgebung.

calendar_today Mi, 23.10.2024, 12:45 - 13:00

event_available Vor Ort

place Forum, Stand 6-235

Actionbeschreibung

south_east

Themen

Gesetzgebung, Standards, Normen

Key Facts

  • NIS 2.0
  • Informationssicherheit, KRITIS
  • Gesetzgebung, Standards, Normen

Veranstalter

Event

Diese Action ist Teil des Events Foren it-sa Expo

Actionbeschreibung

Was ÄNDERT SICH ALLES? Der letzte (4. Referentenentwurf stammte vom 24.06.2024), der Gesetzentwurf vom 19.07.2024 mit Anpassungen zum letzten Referententwurf und das Bundeskabinett will auf der 109. Bundeskabinettssitzung am 24.07.2024 als zweiten Punkt auf der TOP 1 Liste über das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG) beschliessen. Dann kann es in die Lesungen gehen, in den Bundesrat und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Ziele von NIS2 - Netz- und Informationssicherheit, hohes gemeinschaftliches Cybersicherhetisniveau in der EU, gibt Mindeststandards vor (strenger geht immer),
NIS2 löst die erste NIS Richtlinie der Europäischen Union ab. Die Abkürzung NIS steht für Network and Informations Security. Die NIS2-Richtlinie der EU hat ihren Gültigkeitsbereich gegenüber der NIS1 Richtlinie deutlich ausgeweitet. Aber wer gehört denn nun zu NIS2? Wir klassifizieren in 2 Gruppen. 1. Der wirtschaftliche Sektor oder die Gruppe von Einrichtungen, zu denen eine Unternehmung gehört sowie die Unternehmensgröße (Bestimmung durch die Anzahl der Mitarbeiter und durch die Bilanzsumme).
Öffentliche und private Einrichtungen in den 18 Sektoren mit
- mindestens 50 Beschäftigten oder mehr
- oder mindestens 10 Mio EUR Jahresumsatz und Jahresbilanz. Dazu gibt es einen Anhang mit den 18 NIS 2 Sektoren mit hoher Kritikalität (wie z.B. Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, usw.)
Einigie unabhängig von ihrer Größe (z.B. Teile der digitalen Infrastruktur, alleinige Anbieter oder KRITIS, wie in Anhang 2 sonstige Kritische Sektoren z.B. Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln).
Wesentlich müssen betroffene Unternehmen folgendes tun:
- Maßnahmen zum Risikomanagement für Cybersicherheit umsetzen (Art. 21 des NIS2UmsuCG)
- die Verantwortung der Geschäftsführung (Art. 20 des NIS2UmsuCG)
- Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden (Art. 23 des NIS2UmsuCG).

Das sind einige der erheblichen Maßnahmen, die umzusetzen sind.
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Sprache: Deutsch

Action beinhaltet Q&A: Nein

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